Zuschüsse des DJK DV Freiburg im Rahmen der Sportförderrichtlinien

Stand 01.11.2025

Vergaberichtlinien
Bezuschussung nach den Sportförderrichtlinien im Rahmen der veranschlagten Haushaltsmittel des DJK DV Freiburg von 2.500,00 €/Jahr:
  • für die Teilnahme an Spielrunden, die mindestens ganz Baden umfassen, je Mannschaft max. 200,00 € pro Jahr. Entscheidend ist der Termin des Antritts der Spielrunden.
  • für die Teilnahme an Meisterschaften, die mindestens ganz Baden umfassen, ausgenommen Veranstaltungen des DJK-Sportverbandes*, je Teilnehmer max. 10,00 €; bei Mannschaften max. 150,00 € je Mannschaft 
  • für die Teilnahme an Vergleichs(wett)kämpfen für Behinderte, ausgenommen Veranstaltungen des DJK- Sportverbandes*, können Fahrtkosten ab 75 km bis max. 150,00 € geltend gemacht werden 
  • Sonderzuschüsse können im Einzelfall auf Antrag gewährt werden. 
Förderzeitraum: jeweils 01. Oktober eines Jahres bis 30. September des Folgejahres.
Übersteigt die Antragssumme den im Etat festgelegten Betrag, erfolgt eine Quotierung.
Antragstellung
Antragstellung von den Mitgliedsvereinen durch ein vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied in Textform an das Diözesanbüro DJK bis 31. Oktober nach Ende des jeweiligen Förderzeitraums für Veranstaltungen im Förderzeitraum. Bei Spielrunden zählt der Termin des Antritts zu den Spielrunden.
Voraussetzungen
Dem Antrag sind die jeweiligen Teilnehmerlisten und/oder Belege beizufügen.
 
*DJK-Sportveranstaltungen auf Diözesan-, Landes- und Bundesebene werden seitens des Diözesanverbandes bereits aus den Haushaltsmitteln mitfinanziert.
 
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