Vergaberichtlinien
Bezuschussung von Maßnahmen der Mitgliedsvereine zur Förderung des Vereins-/Sportbetriebs im Rahmen der veranschlagten Haushaltsmittel des DJK DV Freiburg von 15.000,00 €/Jahr. Übersteigt die Antragssumme den im Etat festgelegten Gesamtbetrag, erfolgt eine Quotierung.
Es können Maßnahmen gefördert werden, die dem ideellen Vereinszweck entsprechen:
- Geräte und Anlagen: 30% der nachgewiesenen, anrechenbaren Anschaffungskosten, max. 1.500,00 €
- Fortbildungen/Schulungen im ehrenamtlichen Bereich mit externen Referenten (z.B. im Bereich Prävention, Sport, christliches Engagement) 30% des Honorars, max. 300,00 €
Die Gesamtförderung nach dieser Regelung beträgt 2.000,00 € pro Verein pro Jahr.
Förderzeitraum: jeweils 01. Oktober eines Jahres bis 30. September des Folgejahres.
Antragstellung
Antragstellung von den Mitgliedsvereinen durch ein vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied in Textform an das Diözesanbüro DJK bis 31. Oktober nach Ende des jeweiligen Förderzeitraums.
Entscheidung über die Anträge des Förderzeitraumes erfolgt jeweils bis zum Ende des laufenden Jahres.
Voraussetzungen
- Die Maßnahme muss im Förderzeitraum abgeschlossen sein,
- Antragstellung mit Kurzbeschreibung der Maßnahme,
- Nachweis der Maßnahme durch Rechnungskopien (ggfls. Fotos, Berichte),
- Angabe von erhaltenen oder bewilligten Zuschüssen/Zuwendungen für die Maßnahme (nicht DJK DV Freiburg).


